Unsere Mitarbeiterinnen des Standesamtes freuen sich, Sie in den modernen Räumlichkeiten begrüßen zu dürfen.
Sie finden das Standesamt in der Hauptstraße 31 im 1. Stock.
Der Zugang ist über das Haupteingangstor oder über den barrierefreien Eingang, in der Eichamtstraße 2/A, mit dem Lift möglich.
Im Aufzug drücken Sie bitte die Taste „S“.
Sie möchten uns schriftlich kontaktieren?
Die Postanschrift lautet:
Rathausplatz 1
2230 Gänserndorf
Öffnungszeiten
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um telefonische Terminvereinbarung ersucht.
Montag | 8:00 – 12:00 Uhr |
Dienstag | 8:00 – 12:00 Uhr Nachmittag nach telefonischer Vereinbarung |
Mittwoch | 8:00 – 12:00 Uhr |
Donnerstag | 8:00 – 12:00 Uhr |
Freitag | 8:00 – 12:00 Uhr |
Geschlossen: 15.11, 23.12, 24.12, 31.12
Termine
Zu den Trauungsterminen während der Amtsstunden stehen 2025 folgende Samstag-Termine zur Verfügung.
Achtung! – Die Verfügbarkeit der angeführten Termine wird hier nicht angezeigt!
2025
25. Jänner
22. Februar
29. März
26. April
17. Mai
24. Mai
28. Juni
2025
05. Juli
30. August
20. September
25. Oktober
29. November
13. Dezember
Standesbeamtinnen
Astrid Magyar
Leitung
Daniela Kaneider
Standesbeamtin
Information
Der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Gänserndorf besteht aus den verbandsangehörigen Gemeinden:
- Gänserndorf
- Angern an der March
- Schönkirchen-Reyersdorf
- Weikendorf
- Weiden an der March
Eheschließung/Eingetragene Partnerschaft
Grundsätzlich sollte der Eheschließungstermin bzw. der Termin für die Eingetragene Partnerschaft so früh als möglich reserviert werden. Anschließend wird ein Termin für das Erstgespräch vereinbart.
Die „Ermittlung der Ehefähigkeit“ bzw. die „Ermittlung der Fähigkeit eine eingetragene Partnerschaft zu begründen“ (= Erstgespräch) kann frühestens sechs Monate vor dem Trauungstermin/Termin der EP durchgeführt werden.
Die Verlobten bzw. die Partnerschaftswerber müssen bei diesem Termin beide persönlich anwesend sein.
Folgende Unterlagen in Original werden benötigt:
- Geburtsurkunden
- Staatsbürgerschaftsnachweise (bei fremder Staatsangehörigkeit ein gültiger Reisepass)
- Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
- Staatsbürgerschaftsnachweise gemeinsamer Kinder
- Nachweis akademischer Grad bzw. Standesbezeichnung
- Heiratsurkunde der letzten Ehe bzw. Partnerschaftsurkunde der letzten Partnerschaft
- Beschluss über die Scheidung der Ehe/Auflösung der EP mit Rechtskraft bzw. Sterbeurkunde des ehemaligen Partners
- Personen mit fremder Staatsangehörigkeit benötigen zusätzlich eine Bestätigung ihrer Ehefähigkeit oder ihrer Fähigkeit eine eingetragene Partnerschaft begründen zu können (je nach Staat – Ehefähigkeitszeugnis, Ledigkeitsbescheinigung, Affidavit)
- Ausländische Urkunden werden – je nach Staat – akzeptiert oder benötigen eine Überbeglaubigung bzw. Apostille.
- Fremdsprachigen Urkunden ist eine beglaubigte Übersetzung anzuschließen
Ein aktuelles Verzeichnis von gerichtlich beeideten Dolmetschern finden Sie auf der Seite www.sdgliste.justiz.gv.at.
Geburten
Der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Gänserndorf ist für die Beurkundung von Geburten, die in den verbandsangehörigen Gemeinden (Angern an der March, Gänserndorf, Schönkirchen-Reyersdorf, Weiden an der March und Weikendorf) stattfinden, zuständig.
Für die Beurkundung eines Neugeborenen werden neben der von einem Arzt oder einer Hebamme unterschriebenen Anzeige der Geburt folgende Unterlagen benötigt:
Eheliche Kinder
- Heiratsurkunde der Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern (bei fremder Staatsangehörigkeit: gültiger Reisepass)
- Nachweis von akademischen Graden und Standesbezeichnung
Uneheliche Kinder
- Geburtsurkunde der Mutter
- wenn die Mutter schon einmal verheiratet war: Heiratsurkunde der (letzten) Ehe sowie Scheidungsurteil mit Rechtskraftsbestätigung bzw. Sterbeurkunde des Ehemannes
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
- Nachweis von akademischen Grad und Standesbezeichnung
- zusätzlich die notwendigen Unterlagen für ein Vaterschaftsanerkenntnis:
- Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
- Meldezettel
- Nachweis von akademischen Grad oder Standesbezeichnung
Bei der Geburtsbeurkundung eines unehelichen Kindes mit Vaterschaftsanerkenntnis müssen aufgrund diverser Unterschriften beide Elternteile anwesend sein.
Sterbefälle
Der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Gänserndorf ist für die Beurkundung von Sterbefällen, die in den verbandsangehörigen Gemeinden (Angern an der March, Gänserndorf, Schönkirchen-Reyersdorf, Weiden an der March und Weikendorf) eintreten, zuständig.
Für die Beurkundung eines Sterbefalles benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ärztlich bestätigte Anzeige des Todes
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
- Nachweis akademischer Grad/Standesbezeichnung
- wenn verheiratet: Heiratsurkunde
- wenn geschieden/verwitwet: Scheidungsbeschluss bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten
Staatsbürgerschaftsnachweis
Ein Staatsbürgerschaftsnachweis kann bei jedem Standesamt im Inland beantragt werden.
Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis von der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde.
Der Antrag auf Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises muss ab der Volljährigkeit persönlich gestellt werden.
Für Minderjährige muss ein Obsorgeberechtigter den Staatsbürgerschaftsnachweis beantragen.
Erforderliche Unterlagen:
- Geburtsurkunde des Antragstellers
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Meldezettel – wenn vorhanden
- Heiratsurkunde bei Namenänderung
- Verleihungsbescheid