An- und Abmeldungen von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotentail gemäß § 2 NÖ Hundehaltegesetz (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu und sämtliche Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) können nur persönlich in der Abteilung Bürgerservice während der Amtszeiten durchgeführt werden.
Informationen erhalten Sie unter 02282/2651-26 bzw. per E-Mail an buergerservice@gaenserndorf.at.

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