Aufnahmekriterien
Die Anmeldung für einen Kindergartenplatz in der Stadtgemeinde Gänserndorf kann erst nach Hauptwohnsitzmeldung eines Erziehungsberechtigten und des Kindes berücksichtigt werden.
Einschreibung/Zuteilung für den Start im betreffenden Kindergartenjahr!
Die Vergabe der freien Kindergartenplätze erfolgt nach Erhebung der Geschwisterkinder, dem Alter unter Berücksichtigung der Auslastung des Kindergartens (Betreuungsschlüssel gemäß dem NÖ Kindergartengesetz) und der Entfernung des Wohnsitzes zum Kindergarten (Gehminuten gemäß Google Maps). Wir empfehlen, die Kinder vor dem 18. Lebensmonat anzumelden. Kinder, die erst kurz vor dem gewünschten Eintrittsdatum angemeldet werden, können unter Umständen nicht mehr aufgenommen werden. Der Anmeldezeitpunkt ist nicht ausschlaggebend.
Ein eventueller späterer Eintritt ist zeitgerecht bekannt zu geben und nur in begründeten Fällen möglich und mit der Kindergartenleitung und der Kindergartenabteilung der Stadtgemeinde Gänserndorf abzuklären.
Aus organisatorischen Gründen können jederzeit Änderungen der Gruppeneinteilung bzw. der Kindergarteneinteilung durchgeführt werden.
Kosten (alle Beträge sind inkl. Ust.)
Der Kindergartenbesuch ist von 7:00 bis 13:00 Uhr in allen NÖ Landeskindergärten kostenlos.
Es wird lediglich ein Unkostenbeitrag (Materialbeitrag und Gesunde Jause) in Höhe von € 23,00 pro Monat verrechnet.
Pro Mittagessen werden € 3,80 eingehoben. Bei einer längeren entschuldigten Abwesenheit des Kindes von mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen wird kein Mittagessensbeitrag verrechnet.
Für die Zeit vor 7:00 Uhr (früheste Beginnzeit 6.30 Uhr bei mindestens 3 Kindern) wird zusätzlich ein monatlicher Beitrag in Höhe von € 20,00 eingehoben.
Für verspätete Abholung ist ein Kostenbeitrag von € 10,00 je angefangener ½ Stunde zu entrichten.
Tritt ein Kind während eines Monates in einen Kindergarten neu ein, wird auch für den Eintrittsmonat der volle Monatsbeitrag für sämtliche Kindergarten- und Essensbeiträge vorgeschrieben.
Die Nachmittagsbetreuung ab 13:00 Uhr ist kostenpflichtig.
Nachmittagsbetreuung
Gemäß des NÖ Kindergartengesetzes und aus Organisationsgründen (z.B. für die Erstellung der Dienstpläne und die Einteilung des Betreuungspersonals) sind Änderungen der zeitlichen Inanspruchnahme nur zu Beginn des Kindergartenjahres, mit 1. Dezember und mit 1. März zulässig. Die Änderungen sind bis 15. Juni (für das darauffolgende Kindergartenjahr), bis 15. November und bis 15. Februar im jeweiligen Kindergarten schriftlich – mittels Bedarfsanmeldungsformular – bekanntzugeben. Eine eventuelle Abwesenheit des Kindes kann leider nicht berücksichtigt werden, verrechnet wird der angemeldete Bedarf.
Wir benötigen Ihre genauen Angaben und deren Einhaltung, um eine richtige und effiziente Festsetzung der Öffnungszeiten und Einteilung unseres Betreuungspersonals durchführen zu können.
Die Nachmittagsbetreuung kann nur von jenen Kindern in Anspruch genommen werden, die spätestens zu den oben genannten Zeitpunkten laut Bedarfsanmeldungsformular dazu angemeldet wurden. Die Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung ist der Kindergartenleitung schriftlich mit den in den Kindergärten aufliegenden Formularen bekannt zu geben.
Nachfolgende monatliche Kostenbeiträge werden von der Stadtgemeinde Gänserndorf gemäß NÖ Kindergartengesetz 2006 und dem Gemeinderatsbeschluss vom 29. Juli 2022 ab 5. September 2022 verrechnet:
Anwesenheit des Kindes nachmittags (ab 13 Uhr) pro Woche in Stunden |
Betrag pro Monat in Euro exkl. Essen |
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bis zu 10 Stunden | 60 Euro (gesetzlicher Mindesttarif) |
bis zu 15 Stunden | 95 Euro |
über 15 Stunden | 120 Euro |
Ferienbetreuung
Die Stadtgemeinde Gänserndorf bietet laut NÖ Kindergartengesetz 8 Wochen Sommerferienbetreuung in ihren NÖ Landeskindergärten an. In den Wochen 1-3 und 7-9 sind Elementarpädagoginnen und Betreuerinnen, in den Wochen 4 und 6 ausschließlich Betreuerinnen anwesend. Die Betreuung in der 4 und 6 Sommerferienwoche wird entsprechend der Bedarfsmeldung in Kindergärten der Stadtgemeinde Gänserndorf zusammengefasst. Die Bedarfserhebung für die Ferienbetreuung ist gesetzlich geregelt und wird seitens der Stadtgemeinde Gänserndorf bis 15. Februar des jeweiligen Kindergartenjahres im Kindergarten erhoben.
Kosten: Der Kindergartenbesuch ist in den Sommerferien in den Ferienwochen 1-4 und 6-9 von 7:00 bis 13:00 Uhr in allen NÖ Landeskindergärten kostenlos. Es wird lediglich ein Unkostenbeitrag (Materialbeitrag und Gesunde Jause) in Höhe von 23,00 Euro pro Monat verrechnet. Pro Mittagessen werden 3,80 Euro eingehoben. Die Abrechnung der Nachmittagsbetreuung ist unverändert zu der Abrechnung des restlichen Kindergartenjahres.
Semester- und Osterferien werden entsprechend der Bedarfsmeldungen in Kindergärten der Stadtgemeinde zusammengefasst und ausschließlich durch das Personal der Stadtgemeinde Gänserndorf betreut. Je Ferienwoche wird ein Kostenbeitrag (inkl. Mittagessen) in Höhe von 50,– Euro eingehoben.
Bitte beachten Sie, dass es sich um verbindliche Anmeldungen handelt und der angemeldete Bedarf verrechnet wird, auch wenn er nur teilweise oder gar nicht in Anspruch genommen wird.
Verpflichtendes Kindergartenjahr
Seit September 2009 besteht für alle Kinder die Pflicht, während des Kindergartenjahres, welches vor Beginn Ihrer Schulpflicht liegt, einen Kindergarten zu besuchen. Dieser Kindergartenbesuch ist an mindestens vier Tagen und mindestens 20 Stunden pro Woche verpflichtend.